Betreuung Die von uns vermittelten Betreuer/Innen sind Männer oder Frauen entweder mit Ausbildung zur diplomierten Pflegefachkraft und haben Praxis im […]

Betreuung

Die von uns vermittelten Betreuer/Innen sind Männer oder Frauen entweder mit Ausbildung zur diplomierten Pflegefachkraft und haben Praxis im Bereich der Pflege und Betreuung. Alle unsere Betreuungskräfte sprechen gut Deutsch, was sehr wichtig ist. Sie betreuen Sie gerne, bereiten die Speisen zu, Medikamente vor, werden sich um Ihren Haushalt, Haustiere und Blumen kümmern. Sie werden Ihnen gerne Gesellschaft leisten, Konversationen führen. Kost und Logie sind üblicherweise für Betreuungskräfte frei.

Natürlich werden Ihre Wünsche bei der Auswahl des Personals wie z.B. Nichtraucher/Inn, Führerschein, personliche Eigenschaften, fachliche Voraussetzungen berücksichtigt.

Turnus:  Unsere Personenbetreuer/innen arbeiten regelmässig im 2 – 4 wöchigen Turnus

Gesellschaft: Betreuungskräfte arbeiten als selbständige Personenbetreuer/Innen mit freien Gewerbe in der Personenbetreuung.

Tipp: Bei selbständiger Tätigkeit gibt es keine Bestimmungen über Arbeitszeit und Freizeit, weil die erbrachte Leistung im Vordergrund steht. Wir empfehlen daher, gleich zu Betreuungsbeginn eine entsprechende Regelung zu vereinbaren.

Wer darf als PersonenbetreuerIn arbeiten?

Das Gewerbe der Personenbetreuung ist ein freies Gewerbe. Wenn Sie als PersonenbetreuerIn arbeiten möchten, müssen Sie die für die Anmeldung eines selbständigen Gewerbes erforderlichen Voraussetzungen erfüllen

Das Angebot von PersonenbetreuerInnen richtet sich aber auch an Angehörige, die die Betreuung von Familienmitgliedern in der Regel selbst durchführen und nur kurzfristig aufgrund einer Krankheit, Urlaubs oder sonstiger wichtiger Gründe eine Ersatzbetreuungskraft brauchen.
 Mappe von Betreuerinnen
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Es ist wichtig für jeden Betreuer eine separate Akte anzulegen, wo Kopien von folgenden Dokumenten aufzubewahren sind: 

– Zertifikat vom Betreuungskurs – in deutscher Sprache

– Personalausweis

– E-Card + Bescheinigung über Zahlungen an die  SVA + SV Bestätigung

– neuer Meldezettel –   (vorübergehender Aufenthalt beim Kunden)

– Standortverlegungsbestätigung (Formular für die Standortverlegung in einen anderen Bezirk)

– Werkvertrag mit der Familie gem. § 159 GewO

– Gewerbeschein (österreichische Gewerbeberechtigung) 

– unterzeichnete Unterlagen für die Förderung (Unterlagen für die Förderung für die Familie Seiten 2/7 und 6/7)

– Delegation



Die Abrechnung zwichen dem Klient und der Betreuungsperson:  Eine selbständige Betreuer/In ist für jede Abrechnung selbst zuständig. Betreuer/Innen ausgestellt einer Honorarnote, die immer am Ende des Turnuses zur Zahlung fällig ist personlich an die jeweilige Betreuer/In.

 
Wir wollen Sie auch noch auf die Förderung vom Bund/Land hinweisen. Falls Sie es noch nicht wissen, ab einer Pflegestufe 3 bekommen Sie für zwei Betreuerinnen im Monat 550 € Kostenzuschuss. Wir können sie darüber auch gerne informieren. 
 

 Tipp: Alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung der Zuschüsse können auf der Website des Bundessozialamts unter www.bundessozialamt.gv.at heruntergeladen oder telefonisch unter der Nummer 05 99 88 angefordert werden.

HÖHE DER STAATSLICHE FÖRDERUNG  Quelle: http://www.pflegedaheim.at/cms/pflege/faq_thema.html?channel=CH1780

https://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/Pflegende_Angehoerige

https://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/24_Stunden_Betreuung

  Wir stehen Ihnen gerne für alle weiteren Fragen und Informationen zur Verfügung.

Wollen Sie eine Betreuungskraft von uns? Bitte rufen Sie uns an.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder lieber telefonisch Kontakt aufnehmen, so sind wir unter +43 681 8147 8047 gerne für sie erreichbar